Gruppenbild mit anderen Engagierten - nach gewonnener Volksabstimmung über den Klimaschutz-Artikel in der Berner Kantonsverfassung:
Gut für Bern und fürs Klima!

Dem Verfassungsauftrag zum Klimaschutz und dem Volkswillen rasch und konsequent Rechnung tragen!

Im September 2021 hat das Berner Volk den Klimaschutz in die Kantonsverfassung geschrieben. Damit der Auftrag, den Kanton bis (spätestens!) 2050 klimaneutral zu machen, auch rasch und konsequent umgesetzt wird, habe ich im Grossen Rat verschiedene Vorstösse deponiert. Als Initiant des Klimaschutz-Artikels der Kantonsverfassung fühle ich mich verpflichtet, auf die Umsetzung zu pochen. Konkret habe ich dazu folgende Vorstösse eingereicht:

 

Neu - am 4.6.2024 eingereicht:

 

NEU - am 16.4.2024 eingereicht:

NEU - in der Frühlingssession 2024 eingereicht:

Bereits behandelte Vorstösse:

  • Die Vorbildrolle von Kanton und Gemeinden im Klimaschutz wahrnehmen und stärken - Motion, im März 2023 eingereicht, mit Antrag auf dringliche Behandlung (im Juni 2023 vom Ratsbüro auf Antrag des Regierungsrates als "nicht dringlich" erklärt). Im eidgenössischen Klimaschutz-Gesetz, das am 18. Juni in der Volksabstimmung auch im Kanton Bern klar angenommen worden ist, ist eine entsprechende Vorgabe für die Kantone bereits grundsätzlich verankert: Danach hat der Kanton Bern für seine Verwaltung anzustreben, dass ab 2040 das Ziel von Netto-Null-Emmissionen erreicht ist (siehe Art. 10, Abs. 4 KIG)

Der Grosse Rat hat die vier Ziffern der Motion am 30. November 2023 mit 87 Ja gegen 62 Stimmen angenommen, dann aber leider als erledigt abgeschrieben. Immerhin! Der Regierungsrat hat in seiner Antwort mitgeteilt, dass "das Netto-Null Ziel bis 2035 für die kantonale Verwaltung erreicht werden" soll!

---> Als Postulat hängig! Stand der Umsetzung (Ende 2023 gemäss Bericht des Regierungsrates): "Das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) und der Berner Bauern Verband (BEBV) haben eine Trägerschaft zur
Erarbeitung des Konzepts «Berner Umwelt-, Ernährungs- und Klimaprojekt» gegründet. Das Konzept wird in einem partizipativen Prozess unter Einbezug der relevanten Akteure erstellt."

---> Zum Teil als Motion, zum Teil als Postulat hängig! Stand der Umsetzung (Ende 2023 gemäss Bericht des Regierungsrates): "Die Bestandsaufnahme und die Handlungsräume werden zurzeit in einem Bericht zusammengefasst. Zusammen mit der Regierungskonferenz der NWCH werden im Rahmen der Klima-Charta Leitsätze für den Umgang mit öffentlichen Finanzflüssen erarbeitet."

  • Regierungsrichtlinien 2023 - 2026: Den Klimaschutz ins Zentrum rücken - Motion, im März 2022 eingereicht und dringlich erklärt, vom Grossen Rat im Juni 2022 mit 83 zu 62 Stimmen als Postulat gutgeheissen, aber vom Regierungsrat ungenügend befolgt, deshalb:
  • Planungserklärung (Nr. 7) zu den Regierungsrichtlinien formuliert und im März 2023 als Zusatz vom Grossen Rat gutgeheissen: "Der Kanton verstärkt seine Bemühungen, der Biodiversitäts- und Klimakrise aktiv zu begegnen; er orientiert sich dabei am Nachhaltigkeits- und Verursacherprinzip gemäss Art. 31 der Kantonsverfassung und ergreift Massnahmen in möglichst allen Bereichen staatlichen Handelns (Querschnittsaufgabe)."

Klimaschutz als vorrangige Aufgabe in die Berner Kantonsverfassung!

Drei Jahre, nachdem ich mit einer Parlamentarischen Initiative den Anstoss dazu gegeben hatte, sind wir am Ziel:

Das Berner Volk hat in der kantonalen Volksabstimmung vom 26. September mit 63.9 % JA-Stimmen dem folgenden Klimaschutz-Artikel der Berner Kantonsverfassung zugestimmt. In meiner Wohngemeinde Zollikofen beträgt der JA-Stimmenanteil sogar 69 %. Freude herrscht!

Download
Der Wortlaut des Klimaschutz-Artikels - im Video durchbuchstabiert
Stories_Klimaschutz_1080.mp4
MP3 Audio Datei 1.0 MB

Art. 31a Klimaschutz
1 Kanton und Gemeinden setzen sich aktiv für die Begrenzung der Klimaveränderung und deren
nachteiliger Auswirkungen ein.
2 Sie leisten im Rahmen ihrer Kompetenzen den erforderlichen Beitrag zur Erreichung der
Klimaneutralität bis 2050 und stärken die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen
der Klimaveränderung.

3 Die Massnahmen zum Klimaschutz sind insgesamt auf eine Stärkung der Volkswirtschaft
auszurichten sowie umwelt- und sozialverträglich auszugestalten. Sie beinhalten namentlich
Instrumente der Innovations- und Technologieförderung.

4 Kanton und Gemeinden richten die öffentlichen Finanzflüsse insgesamt auf eine klimaneutrale und gegenüber der Klimaveränderung widerstandsfähige Entwicklung aus.



--> www.gut-fuer-bern.ch - Website des überparteilichen JA-Komitees

 

für die kantonale Volksabstimmung vom 26. September 2021:

 

Änderung der Kantonsverfassung (Klimaschutz-Artikel)

 

--> Abstimmungsempfehlungen des Grossen Rats des Kantons Bern


Zusammenfassender Beitrag und Würdigung auf der Website des Projekts "Klimaspuren": hier klicken



Der Berner Klimaschutz-Artikel - eine Art kantonale "Gletscher-Initiative"

Ende November 2019 ist die so genannte "Gletscher-Initiative" im Bundeshaus eingereicht worden, mit 113'125 gültigen Unterschriften. Als Mitglied des Trägervereins der Initiative und Unterschriftensammler habe ich einen kleinen Beitrag zu diesem (vorläufigen) Erfolg geleistet.

Die eidgenössische "Gletscher-Initiative" hat mich aber schon, bevor die Unterschriftensammlung begonnen hatte, zu einem kantonalen Vorstoss inspiriert. Im September 2018 habe ich im Grossen Rat des Kantons Bern eine parlamentarische Initiative deponiert - mit der Forderung, den Klimaschutz als vordringliche Aufgabe in der Kantonsverfassung zu verankern.

Beim Entscheid des Grossen Rats, meine Initiative zu unterstützen und eine Kommission mit der Formulierung eines Verfassungsartikels zu beauftragen, habe ich in der Debatte signalisiert, dass sich die Kommission bei ihrer Arbeit durchaus an die "Gletscher-Initiative" anlehnen dürfe. Dies hat sie denn auch ausdrücklich getan - und der Trägerverein der Gletscherinitiative hat im Vernehmlassungsverfahren ausführlich zum Kommissionsentwurf Stellung genommen.

In der Beratung des überarbeiteten Kommissionsentwurfs habe ich im Grossen Rat versucht, nach dem Vorbild der "Gletscher-Initiative" den Berner Klimaschutz-Artikel mit Übergangsbestimmungen anzureichern, um eine Umsetzung innert fünf Jahren zu garantieren und einen mindestens linearen Absenkpfad für den CO2-Ausstoss bis 2050 in der Kantonsverfassung zu verankern. Leider haben diese beiden Anträge keine Mehrheit gefunden.

Im Unterschied zur Gletscher-Initiative (und dem vom Bundesrat entworfenen Gegenvorschlag) enthält der Berner Verfassungsartikel aber die Vorgabe, die öffentlichen Finanzflüsse (u.a. Investitionen von Kanton, Gemeinden und zugehörigen Pensionskassen) auf das "Netto-Null-CO2-Ziel bis 2050 auszurichten - ein Anliegen, das auf einen Grundsatz des Pariser Klimaabkommens zurückgeht.

 

Der Weg zum Klimaschutz-Artikel in der Berner Kantonsverfassung

Der von mir mit einer Parlamentarischen Initiative angeregte neue Verfassungsartikel ist von der vorberatenden Kommission (BaK) des Grossen Rats unter dem Präsidium von Daniel Klauser (Grüne) und Peter Flück (FDP) ausgearbeitet worden.

Der Grosse Rat hat dem Kommissionsentwurf in der Wintersession 2020 in erster Lesung mit grosser Mehrheit zugestimmt (91 Ja, 49 Nein, 3 Enthaltungen).

In der zweiten Lesung in der Frühjahrssession 2021 wurde der Absatz über die öffentlichen Finanzflüsse leicht modifiziert. Der so bereinigte Verfassungsartikel wurde mit 98 gegen 44 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) zu Handen der obligatorischen Volksabstimmung verabschiedet.

Für den Verfassungsartikel stimmten die geschlossenen Fraktionen der SP, Grünen, Mitte (früher BDP), EVP, glp und - bis auf fünf Enthaltungen - auch FDP. Dagegen stimmten EDU und SVP (wobei sich fünf SVP-Vertreter der Stimme enthalten haben).

Zur Vorgeschichte:

Ergänzende Informationen:


Klimafolgen vor allen Entscheiden aufzeigen!

Damit die Versprechen der grossrätlichen "Erklärung zur Klimapolitik" vom Juni 2019 eingelöst werden können, habe ich im September 2019 mit Unterstützung aus sechs Parteien eine Motion eingereicht: "In allen Grossratsgeschäften die Auswirkungen aufs Klima aufzeigen (Klimafolgen-Abschätzung)" Der Grosse Rat hat dem Vorstoss in der Junisession 2020 auf Antrag des Regierungsrates (nur) als Prüfungsauftrag in Form eines Postulats zugestimmt. Immerhin. Detaillierte Informationen


Unglaublich, aber wahr - rechtsumkehrt:

Regierungsrat des Kantons Bern vollzieht eine abrupte Kehrtwende gegen den Klimaschutz-Artikel in der Kantonsverfassung

Im Februar hat der Regierungsrat gegenüber der zuständigen Grossratskommission noch positiv Stellung genommen - jetzt, am 20. Mai, hat er gut versteckt (in der 4. von 7 Kurzmitteilungen) in der "Kurzinformation aus dem Regierungsrat" zu journalistisch unattraktiver Zeit (Nachmittag vor zeitungslosem Feiertag) eine Absage an das Vorhaben veröffentlicht, das von einer Mehrheit des Grossen Rats schon mal befürwortet worden ist.

So lautete die positive Stellungnahme im Februar im Bericht der Grossratskommission BaK:

Die BaK hat den Regierungsrat bereits vor der Vernehmlassung eingeladen, eine Stellungnahme zur Vorlage abzugeben. In seinem Antwortschreiben äussert sich der Regierungsrat grundsätzlich positiv zur Verfassungsänderung und unterstützt die Erarbeitung einer entsprechenden Vorlage.

Der Regierungsrat anerkennt, dass der Klimawandel und der Klimaschutz eine der grössten Herausforderungen unserer Zeit darstellen.

Der Regierungsrat behält sich aber vor, sich im Rahmen der Vernehmlassung definitiv zu positionieren und ein abschliessendes Urteil über die Vorlage abzugeben.

Für den Regierungsrat gehen beide Varianten in die richtige Richtung, wobei er Variante 2 präferiert. Er regt aber an, in Absatz 2 und in Absatz 3 den Anpassungen an den Klimawandel ein grösseres Gewicht beizumessen und die beiden Absätze entsprechend zu ergänzen. Zudem schlägt er vor, die öffentlichen Finanzflüsse (wie sie in Variante 1 in Abs. 5 enthalten sind) in Variante 2 aufzunehmen. Bedenken äussert der Regierungsrat bei der Nennung der Jahreszahl «2050» in Absatz 2 und gibt zu bedenken, ob die konkrete Jahreszahl in der Verfassung sinnvoll ist. 


Und so tönt es am 20. Mai 2020 in der "Kurzinformation aus dem Regierungsrat":

 

Regierung will keine Verankerung des Klimaschutzes in der Kantonsverfassung

Der Umweltschutz ist bereits in der Kantonsverfassung formuliert und deckt implizit alle Bereiche ab, darunter auch die Klimathematik. Dies hat der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zur kantonalen parlamentarischen Initiative «Klimaschutz als vordringliche Aufgabe in der Kantonsverfassung verankern» zuhanden der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates festgehalten. Für die Regierung stellt der Klimaschutz einen Teilaspekt des Umweltschutzes da. Damit stellt der geplante zusätzliche Artikel für die Regierung eine Konkretisierung des Verfassungsartikels 31 dar und wäre auf Verfassungsstufe nicht richtig angesiedelt.

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"Plötzlich brauchts keinen Klima-Artikel"
Lesenswerter Bericht in der Tageszeitung "DER BUND" vom 26.5.2020: "Der Verfassungsrechtler Markus Kern widerspricht."
2020.05.26_Klima-Artikel_Widerspruch_zu_
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Interessante Hintergründe zur Kehrtwende in der Zeitung ""DER BUND"

Der Regierungsrat will den Klimaschutz nun doch nicht in der Verfassung verankern. Der vorhandene Umweltschutzartikel reiche aus. Für den Rechtsexperten Markus Kern geht diese Argumentation nicht auf. Mehr dazu: www.derbund.ch


Schritte auf dem Weg zu einem griffigen Klimaschutz-Artikel in der Kantonsverfassung

  • Im September 2018 - noch vor Beginn der Klimastreik-Bewegung in unserem Land - habe ich im Grossen Rat des Kantons Bern eine parlamentarische Initiative eingereicht - mit dem Titel: "Den Klimaschutz als vordringliche Aufgabe in der Kantonsverfassung verankern"
  • In der Junisession 2019 hat der Grosse Rat diese Initiative mit 90 zu 59 Stimmen "vorläufig unterstützt" und damit der zuständigen Grossratskommission (BaK) den Auftrag gegeben, einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten.
  • Am 5. Februar 2019 hat die Bau-, Verkehrs-, Energie- und Raumplanungskommission (BaK) des Grossen Rats zwei Varianten für einen Klima-Verfassungsartikel in die Vernehmlassung geschickt.
  • Bis zum 15. Mai können Parteien, Verbände, Organisationen (und ungefragt auch Privatpersonen) dazu Stellung nehmen. Die Medienmitteilung, vorgeschlagene Varianten und ein lesenswerter erläuternder Bericht ("Vortrag" genannt) sind hier auf der Website des Kantons Bern zu finden.
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Persönliche Stellungnahme zu den Vorschlägen für einen Klimaartikel in der Kantonsverfassung
Klimaschutz_in_die_Berner_Kantonsverfass
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Persönlicher Artikel in der Zeitschrift "JOURNAL" der GRÜNEN Kanton Bern zur Vernehmlassung über einen Klimaschutz-Artikel in der Berner Kantonsverfassung

 

(veröffentlicht am 16.4.2020, geschrieben Ende März 2020, also noch vor der Erarbeitung der Stellungnahme der Grünen Kanton Bern)

 

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Zum Herunterladen und Lesen - Auszug aus dem JOURNAL, April 2020, Seite 8
VORABDRUCK_JOURNAL__16.April_2020.pdf
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Wie es dazu gekommen ist: Informationen zur Vorgeschichte


Zwei Vorstösse von mir - zwei Schritte vorwärts:  mit der "Erklärung des Grossen Rats zur Klimapolitik" und mit dem Auftrag zur Verankerung des Klimaschutzes als vorrangige Aufgabe in der Berner Kantonsverfassung


Der Verfassungsauftrag:

Nach dem Hitzesommer 2018, aber noch vor den ersten Klimastreiks, habe ich anfangs September 2018 im Grossen Rat des Kantons Bern eine Parlamentarische Initiative eingereicht, um den Klimaschutz als vorrangige Aufgabe in der Kantonsverfassung zu verankern. Die mit der Prüfung der Forderung beauftragte Kommission (BAK) hat das befürwortet - und eine klare Mehrheit des Grossen Rats hat in der Junisession 2019 grünes Licht zur Ausarbeitung eines solchen Klima-Artikels gegeben.

  • Der Wortlaut der Parlamentarischen Initative "Den Klimaschutz als vorrangige Aufgabe in der Kantonsverfassung verankern": hier lesen
  • Der vorgeschlagene Wortlaut des angestrebten Verfassungsartikels:

Art. 31a Klimaschutz (neu)

1 Kanton und Gemeinden betreiben eine aktive Klimaschutzpolitik.

2 Sie sorgen damit für einen gebührenden Beitrag zum Erreichen des globalen Ziels, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

3 Sie setzen ausreichende Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgase um.

4 Sie stärken die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels.

5 Sie tragen dazu bei, die öffentlichen und privaten Finanzflüsse auf eine treibhausgasarme und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähige Entwicklung auszurichten.


Bericht zur Debatte im Grossen Rat im Berner Regional-TV "TeleBärn"


Als Initiant der Parlamentarischen Initiative bin ich am 20. August 2019 von einer Arbeitsgruppe der BAK angehört, zu meinen Motiven und zu meinem Formulierungsvorschlag befragt worden. Die Arbeitsgruppe hat der BAK über die Resultate der Anhörung und ihrer weiteren Abklärungen Bericht erstattet und Antrag gestellt.

Am 5. Februar hat die BaK zwei Varianten eines Klimaschutz-Artikels in die Vernehmlassung geschickt: siehe Medienmitteilung und Bericht


Weitere Informationen auf der Website der Grünen Kanton Bern:

www.gruenebern.ch


Die Erklärung

Als Reaktion auf die Forderung der Klimastreik-Bewegung, einen so genannten "Klimanotstand" auszurufen, habe ich in der Märzsession 2019 zusammen mit vier Ratskollegen aus vier andern Parteien einen Ordnungsantrag eingereicht - dies mit dem Ziel, dass der Grosse Rat zum selten genutzten Instrument der "Erklärung" greift und ein Bekenntnis zum Klimaschutz abgibt. Die vorberatende Kommission hat diese Idee befürwortet - und eine klare Mehrheit des Grossen Rats hat in der Junisession 2019 eine "Erklärung zum Klimaschutz" beschlossen.

  • Der Antrag der vorberatenden Kommission: hier lesen

Präambel:

Der Grosse Rat stellt fest: Die Erwärmung des Klima- systems ist eindeutig und der menschliche Einfluss auf das Klimasystem ist klar.

1. Der Grosse Rat anerkennt seine Mitverantwortung bei der Bekämpfung des Klimawandels.

2. Der Grosse Rat ist bereit, das in seinem Einflussbereich Mögliche zu tun, um dem Klimawandel entgegenzutreten. Mögliche Massnahmen werden prioritär behandelt.

3. Der Grosse Rat wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei den zu behandelnden Geschäften be-rücksichtigen und jene Geschäfte prioritär behandeln, die den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen können.

4. Der Grosse Rat orientiert sich für zukünftige Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des «Intergouvernemental Panel on Climate Change (IPCC)», insbesondere in Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.

5. Der Grosse Rat fordert die Regierung auf, die Bevölkerung des Kantons wiederholend über den Klimawandel, dessen Ursachen und Auswirkungen sowie über die Massnahmen zu informieren, die gegen den Klimawandel ergriffen werden.

6. Der Grosse Rat appelliert auch an die Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen, die vorhandenen Möglichkeiten und rechtlichen Freiräume zu verstärkten Anstrengungen im Klimaschutz zu nutzen.


Erfolgreicher Folge-Vorstoss: Klimafolgen bei allen Grossratsgeschäften abschätzen

Damit die Versprechen der grossrätlichen "Erklärung zur Klimapolitik" eingelöst werden können, habe ich am 9.9.2019 mit Unterstützung aus sechs Parteien eine Motion eingereicht: "In allen Grossratsgeschäften die Auswirkungen aufs Klima aufzeigen (Klimafolgen-Abschätzung)"

Der Regierungsrat hat sich am 4.3.2020 bereit erklärt, den Vorstoss (nur) als Prüfungsauftrag in Form eines Postulats entgegenzunehmen. Der Grosse Rat hat dem Postulat in der Junisession 2020 zugestimmt.

Detaillierte Informationen